Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die
Immobilien Agentur Ronald Will e.K., Friedrichsstr.10e, 02977 Hoyerswerda,
Tel. 03571-415261, Fax 03571-415178, email: kontakt@immobilienwill.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
1. Geschäftsgegenstand ist der Nachweis von Abschlussgelegenheiten mit Käufern / Verkäufern und / oder die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über unbebauten und bebauten Grundstücken
aller Art, Wohngebäuden und Gewerbeobjekten, Miteigentumsanteilen, Wohn- und Gewerberäumen (nachfolgend auch als Angebot bzw. Objektnachweis bezeichnet).
Mit Verkäufern werden schriftliche Maklerverträge abgeschlossen, welche in verständlicher Form die Grundlagen und Eckdaten sowie Absprachen unserer Zusammenarbeit beinhalten. Mit Kaufinteressenten können ebenfalls Maklerverträge mit oder ohne Suchauftrag vereinbart werden.
Für eine Reservierung kann eine schriftliche Reservierungsvereinbarung getroffen werden.
2. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen des Eigentümers. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht
übernehmen. Wir bemühen uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erteilen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte zu einem
Energieausweis werden in unseren Objektangeboten erteilt, sofern der Eigentümer diesen vorliegen hat. Eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen
ausgeschlossen.
3. Die Abschlussgelegenheiten, sowie die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind freibleibend. lnsbesondere bleiben Irrtum und Zwischenverkauf, -vermietung oder -verwertung vorbehalten.
Die Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung an Dritte nicht weitergegeben werden. Bei
Nichteinhaltung dieser Verpflichtung macht sich der Weitergebende uns gegenüber schadensersatzpflichtig in Höhe der Provision.
Der Objektnachweis ist auch erbracht, wenn das Angebot dem Kunden mündlich / fernmündlich / per email unterbreitet wurde. Eine
schriftliche Form ist nicht zwingend erforderlich.
4. Der Angebotsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich/in Textform/Fax/email - unter Angabe der Quelle - Mitteilung zu machen, wenn ihm das konkrete Angebot und der Verkäufer
bzw. der Vermieter bekannt sind. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Objektnachweis und bei Kauf, Einräumung eines Vorkaufsrechtes oder Vermietung unseren
Provisionsanspruch vollständig an.
5. Die Provision wird gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen berechnet und Ihnen mitgeteilt.
Bestellerprinzip ab dem 01.06.2015
Das sogenannte Bestellerprinzip ist im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) geregelt und gilt nur bei der
Vermittlung von Mietverträgen über Wohnräume, nicht für die Vermittlung von Mietverträgen für gewerbliche Räume. Ebenfalls betrifft diese Regelung nicht Verkäufe von Wohnungen, Häusern und
Grundstücken.
Voraussetzungen für einen
Anspruch auf Provision:
§ Zwischen dem Vermittler und dem Wohnungssuchenden besteht ein Vermittlungsvertrag, auf Grund dessen der Vermittler ausschließlich vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten (Verwalter etc.) einen Auftrag einholt, eine Wohnung i. S. v. § 6 Absatz 1 WoVermRG anzubieten (Bestellung).
§ Wohnungsvermittlungsverträge müssen in Textform (z. B. E-Mail) geschlossen werden, um wirksam zu sein.
§ Der Mietvertrag muss zustande kommen.
Individuelle Provisionsvereinbarungen mit dem Interessenten sind vorrangig.
Es ist auch möglich, eine pauschale Erfolgsprovision zu vereinbaren, wenn der Arbeitsaufwand nicht im Verhältnis zu einer
prozentualen Provision steht, insbesondere, wenn die Objektpreise unter 70.000 Euro liegen. (Beispiel: Soll ein Waldgrundstück oder eine baufällige Immobilie im Wert von 10.000 €
vermittelt werden, so wären 7,14% und somit 714,-€ Brutto nicht verhältnismäßig zum benötigen Arbeitsaufwand, weil bereits der durchschnittliche Arbeitsaufwand durch Beratung,
Unterlagenerstellung, Bewerbung und Besichtigungen mit Anfahrten meist schon rund 2.500 € und mehr beträgt. Deshalb werden dann Pauschalen oder höhere Prozente berechnet und gemeinsam
vereinbart.) Soll keine pauschale Erfolgsprovision oder ein individueller Provisionssatz vereinbart werden, so wird nach Arbeitsaufwand zu 70 €/Stunde zzgl. Mwst. =
83,30 € brutto abgerechnet.
Der Provisionsanspruch besteht auch auf die Verkaufspreise für mitgekaufte Einrichtungen, sowie sonstige Verkäufe, die mit dem Objektverkauf /-vermietung, durch den Vermittler eingeleitet,
zusammenhängen.
Für unseren Provisionsanspruch reicht es aus, einem Interessenten auch auf mündliche bzw. fernmündliche Anfrage bzw.
email-Anfrage oder Suchauftrag die Anschrift eines Objektes und den Eigentümer mündlich / fernmündlich/ per email mitzuteilen (erfolgter Objektnachweis). Dies gilt auch dann, wenn sich
der Interessent daraufhin persönlich mit dem Verkäufer / Vermieter in Verbindung setzt, ohne die Immobilien Agentur Ronald Will e.K. hinzuzuziehen oder in Kenntnis zu setzen.
Gibt ein Interessent / Immobilienmakler bzw. -händler unser Angebot / Exposé nach unserer erteilten Zustimmung weiter, ist der Weitergebende verpflichtet, den Empfänger auf die strenge
Vertraulichkeit des Angebotes und die bei dem Empfänger entstehende Provisionszahlungsverpflichtung hinzuweisen. Dies gilt auch insbesondere, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Objekt
kaufen / mieten / pachten wollen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung macht sich der Weitergebende uns gegenüber
schadensersatzpflichtig in Höhe der Provision.
Die Provision ist fällig zum Zeitpunkt des Abschlusses des vermittelten Geschäftes, des Mietvertrages oder des notariellen Kaufvertrages. Nachträgliche Veränderungen, insbesondere auch
vertraglich vorgesehene Vertragsaufhebung, sind ohne Einfluss auf den Provisionsanspruch.
6. Bei Einräumung eines Vorkaufs-, Ankaufs- oder Erbbaurechtes, Miete oder Pacht gelten die üblichen Provisionssätze als vereinbart.
7. Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge - ganz gleich welcher Art - insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die
Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist der Vorgang ebenfalls provisionspflichtig.
8. Sofern der Empfänger eines Angebotes mit dem Verkäufer / Vermieter oder dessen Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Abschluss des Kauf-
oder Mietvertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen; andernfalls entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der vorgenannten Provision.
9. Doppeltätigkeit: Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig werden. Die Vermarktung von Objekten, gemeinsam mit anderen Maklern, Vermittlern oder
Bauträgern ist uns gestattet.
10. Vertragsänderungen, Nebenabreden oder Zusicherungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
11. Verletzungen der vorgenannten Verpflichtungen durch den Interessenten begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ansonsten geschuldeten Provision.
12. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
13. Widerrufsrecht gemäß Fernabsatzgesetz: Bei Verträgen, die über das Internet, per Telefon, E-Mail oder Brief geschlossen werden, gilt seit dem 13. Juni 2014 das neue Widerrufsrecht. Diese Neuregelung wirkt sich auch auf die Arbeit von Immobilienmaklern aus: Verbraucher können Maklerverträge, die unter das Fernabsatzgesetz fallen, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Makler muss daher seine Kunden über ihr Widerrufsrecht informieren; die Belehrung muss in Textform erfolgen. Nachfolgend der Text:
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Immobilien Agentur Ronald Will e.K., Friedrichsstr.10e, 02977 Hoyerswerda, Tel. 03571-415261, FAX 03571-415178, email:
kontakt@immobilienwill.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht. (Ende Text)
14. Gerichts- und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag und aus diesen AGB ist, soweit möglich, der Geschäftssitz des Maklers.
15. Grundrisse, welche wir in unseren Exposés verwenden und unseren Kunden sowie Interessenten zur Verfügung stellen, dienen lediglich zur groben Orientierung. Einzelmaße können abweichen. Die Möbelierung ist beispielhaft. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch den Auftraggeber, weswegen wir für die Angaben keine Gewährleistung auf Richtigkeit bieten.